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Baukindergeld

Die Förderung der Familien ist für den Markt Freihung ein herausragend wichtiges Tätigkeitsfeld im Rahmen der Erfüllung der kommunalen Aufgaben. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die zielgerichtete Unterstützung der Familien mit Kindern gelegt werden, wenn sie durch den Erwerb eines Bauplatzes oder eines bebauten Wohngrundstücks eine neue „Existenz“ gründen oder sich dadurch einen neuen Lebensmittelpunkt aufbauen wollen.

Deshalb bezuschusst der Markt Freihung nach den folgenden Richtlinien den Erwerb von Baugrundstücken und bebauten Wohngrundstücken durch Zahlung eines „Baukindergeldes“, unabhängig davon, ob es sich um den Kauf eines gemeindlichen oder privaten Grundstücks handelt.

Förderrichtlinien

Den Antrag auf Zuschuss durch den Markt Freihung beim Erwerb von Baurundstücken und Bebauten Wohngrundstücken (Baukindergeld) finden Sie HIER.