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01.01.2020

Zuschüsse zur Finanzierung von Lärmschutzfenstern in Gebäuden am Rande des Truppenübungsplatzes

Für Wohngebäude, die am Rande des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr liegen und bereits vor 01.01.1990 errichtet waren, kann als Maßnahme des passiven Schallschutzes (Lärmschutzfenster) wegen der Lärmbelastungen durch den militärischen Schießbetrieb ein Zuschuss gewährt werden. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

Danach gewährt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) auf Antrag einen Zuschuss zum Einbau von Lärmschutzfenstern, wenn das Gebäude innerhalb der vom Institut für Lärmschutz, Düsseldorf, ermittelten Zone mit einem Jahresmittelpegel der Lärmbeeinträchtigung von mindestens 70 dB (C) liegt. Die Bewilligungsbehörde (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Nürnberg) entscheidet anhand der vom Institut für Lärmschutz ausgearbeiteten Detailkarten.

Die Antragsformulare mit weiteren Informationen und den einschlägigen Voraussetzungen für eine Bewilligung können im Rathaus Freihung, Zimmer 1 eingesehen bzw. telefonisch unter 09646 9200 11 angefordert werden.

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