Header Marktgemeinde Freihung

03.02.2026

Wegfall der Übermittlungssperre an die Bundeswehr ab 1. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes in Kraft getreten. Mit dieser gesetzlichen Änderung wurde die bisher bestehende Möglichkeit aufgehoben, der Datenübermittlung an die Bundeswehr zu widersprechen.

Bislang konnten Einwohnerinnen und Einwohner bei den Meldebehörden der Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen. Diese Möglichkeit besteht seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr.

Im Zuge der Gesetzesänderung wurde die Aufgabe der Wehrerfassung von den Meldebehörden auf die Bundeswehrverwaltung übertragen. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist nun berechtigt, zum Zweck der Wehrerfassung Daten von Wehrpflichtigen im automatisierten Abrufverfahren gemäß §§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes abzurufen und weiterzuverarbeiten.

Alle vor dem 1. Januar 2026 eingegangenen Widersprüche gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr wurden mit diesem Stichtag gelöscht. Neue Widersprüche oder Anträge auf Übermittlungssperren können nicht mehr gestellt werden.

Weitere Informationen zum neuen Wehrdienst finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Verteidigung:

https://www.bmvg.de/de/neuer-wehrdienst

Zurück zur Übersicht