24.06.2026
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat dem Markt Freihung die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (§ 15 des Wasserhaushaltsgesetzes) für das im Betreff genannte Vorhaben erteilt. Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides und der genehmigten Planunterlagen liegt in der
Zeit
vom 25.06.2026 bis zum 09.07.2026
im Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, Zimmer-Nr. 1.3.2, während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Zusätzlich wird das Vorhaben auch im Internet bekanntgemacht. Die Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Amberg-Sulzbach unter nachstehender Internetadresse einzusehen:
https://www.kreis-as.de/Unser-Landkreis/Natur-Umwelt/Wasserrecht/Bekanntmachung
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).
Für Rückfragen zu dieser Maßnahme wenden sie sich bitte an den Markt Freihung, Rathausstr. 4, 92271 Freihung