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22.07.2025

Digitale Bilder u. Direktversand für Ausweisdokumente - Bildaufnahme ab sofort im Rathaus möglich

Seit dem 1. Mai 2025 sind bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft getreten: Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.

 

Lichtbildaufnahme direkt im Rathaus Freihung ab sofort möglich!

Seit 21. Juli 2025 kann das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellte digitale Aufnahmesystem PointID® (siehe Bild) in der Behörde genutzt werden. Es fällt für Antragstellende eine (zusätzliche) Gebühr in Höhe von 6 Euro an. Bei gleichzeitiger Beantragung von Personalausweis und Reisepass kann das erstellte Bild für beide Dokumente verwendet werden, auch die Gebühr ist dann nur einmal zu entrichten.

Hinweis:
Das erstellte Bild ist nur für die Beantragung von Personalausweis oder Reisepass nutzbar, es kann weder ausgedruckt noch digital für andere Zwecke verwendet werden.

 

Fotodienstleister bieten digitale Lichtbilderstellung an

Das von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.


Eine Recherche, welche Fotografinnen und Fotografen für die digitale Lichtbilderstellunng registriert sind, ist möglich unter:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe


Eine Übersicht über dm-Filialen mit Fotoservice finden Sie unter:

https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice

 

Ausweisdokumente können per Post nach Hause geschickt werden

Ab dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift. Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist der Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.​


Wann muss ich die Dokumente doch in der Behörde abholen?

Sendungen mit Ausweisdokumenten dürfen nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden. Eltern können daher die Ausweisdokumente ihrer Kinder weiterhin in der Behörde abholen. Auch bevollmächtigte Personen, wie Ehegatten oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, müssen das Dokument persönlich in der Behörde entgegennehmen. In Fällen, in denen eine persönliche Abholung oder der Direktversand nicht in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, eine vertretende Person zu bevollmächtigen, die das Ausweisdokument in der Behörde abholt.

Infoblatt zum Direktversand

 

Quelle: Personalausweisportal, Bundesministerium des Innern und für Heimat

https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2025/neue-passbilder.html

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