20.03.2025
Download Liste der förderfähigen Obstsorten
Flyer Amt für ländliche Entwicklung - Leistungssprektrum
Merkblatt Landkreis Amberg-Sulzbach - Hinweise zur Pflanzung
Förderprogramm der Bayer. Staatsregierung „Streuobst für alle“
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat das Förderprogramm „Streuobst für alle“ aufgelegt. Bei diesem Förderprogramm wurden im Gemeindegebiet bereits erfolgreich Pflanzungen vorgenommen.
Nutzen auch Sie die Möglichkeit Obstbäume zu pflanzen!
Gefördert werden starkwachsende, wurzelnackte Streuobstbäume zur Pflanzung mit bis zu 45 Euro je Baum. Dazu zählen Apfel-, Birn-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kirsch-, Walnuss-, Quitten- und Wildobstbäume.*
WICHTIG ZU BEACHTEN:
Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement! Es handelt sich um starkwachsende, hochstämmige Streuobstbäume, die einen Kronen-Ø von bis zu 10 m erreichen können. Daher ist ein geeigneter, dauerhafter Standort wichtig (wird der Baum innerhalb der ersten 12 Jahre gefällt, müssen die Fördergelder mind. Anteilig zurückgezahlt werden). Für die Pflanzung ist jeder Besteller selbst verantwortlich. Weitere Förderbedingung ist eine Dokumentation über Standort (Adresse, Flurnummer, Foto). Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Der Markt Freihung führt eine Sammelbestellung durch - vorausgesetzt wir erhalten einen positiven Förderbescheid.
Nutzen Sie hierfür bitte das Bestellformular und senden es an
Markt Freihung
Rathausstraße 4
E-Mail: poststelle@markt-freihung.de
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Garantie für den Erhalt der Wunschsorte geben können. Die Ausgabe der Bäume erfolgt Ende Oktober/Anfang November. Sollten die Kosten pro Baum den Fördersatz übersteigen, muss der Differenzbetrag bei Abholung bar bezahlt werden. Zeit und Ort werden noch bekanntgegeben.