Header Marktgemeinde Freihung

Sanierung der Kläranlage

Die Planungen für die Kläranlage sind abgeschlossen.

Folgende Maßnahmen werden ab Herbst 2026 umgesetzt.

  1. Die Kläranlage Freihung wird saniert und technisch auf den neuesten Stand gebracht. Eine Sanierung ist unumgänglich um die gesetzlichen Vorgaben langfristig zu gewährleisten und zu sichern. Sämtliches anfallende Schmutzwasser in der Marktgemeinde Freihung mit seinen Ortsteilen kann dann in der Kläranlage Freihung behandelt werden. Ausgenommen sind die Grundstücke mit einer Kleinkläranlage (Dreikammerklärgrube). Der Markt Freihung sichert dadurch seine Infrastruktur für die nächsten Generationen.

  2. Die Kläranlage in Großschönbrunn wird zum Teil aufgelassen und das gesamte Schmutzwasser aus Groß- und Kleinschönbrunn über ein neu zu errichtendes Pumpwerk und eine neue Abwasserdruckleitung nach Seugast gefördert. Von dort gelangt das Schmutzwasser über die bestehende Kanalisation zur Kläranlage Freihung. Das Niederschlagswasser wird in der Kläranlage Großschönbrunn vom Schmutzwasser abgeschlagen und über Regenrückhalteteiche kontrolliert der Vils zugeführt.

KOSTENBERECHNUNG

Die Kosten stellen sich laut Kostenberechnung durch das Ing.-Büro wie folgt dar:

  1. Sanierung der Kläranlage Freihung      11.366.617 €
  2. Überleitung der Abwässer von
    Großschönbrunn nach Seugast            3.330.101 €

                Gesamtkosten                            14.696.718 €

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Kommunales Abgabengesetz (KAG) hat der Markt Freihung die Möglichkeit, Verbesserungsbeiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben oder die Kosten über Kanalgebühren zu kalkulieren.

Der Marktgemeinderat Freihung hat beschlossen, dass insgesamt 12.000.000 € über einen Verbesserungsbeitrag auf die Grundstückseigentümer umgelegt wird. Dieser Betrag wird in sechs Jahresraten eingehoben (ab 2026 bis 2031). Die Restkosten werden über Kanalgebühren abgerechnet.

Verbesserungsbeitrag

  • Der Beitrag beläuft sich auf 1,15 €/m² Grundstücksfläche und 24,43 €/m² Geschossfläche.
  • Bei unbebauten Grundstücken können Sie als Geschossfläche 25% der Grundstücksgröße eingeben.
  • Bei übergroßen Grundstücken z.B. landwirtschaftliche Wohngrundstücke, Grundstücke die teilweise im Außenbereich liegen, gelten besondere Regelungen die wir nicht alle abbilden können. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Verwaltung des Marktes Freihung.


Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus und klicken Sie dann auf "Berechnung starten" um den Verbesserungsbeitrag zu ermitteln.

Geschossfläche in m2:
Grundstücksgröße in m2:



Anfragen

Individuelle Anfrage zu Ihrem Grundstück
Sofern Sie als Grundstückseigentümer nicht wissen wie groß Ihr Grundstück ist und auch keine Angaben über Ihre Geschossfläche haben, Sie ein übergroßes Grundstück z.B. landwirtschaftliches Wohngrundstück mit einer Außenbereichsfläche haben, können Sie mit diesem Kontaktformular die Daten bei der Gemeindeverwaltung abfragen.
Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Bitte sehen Sie von einer telefonischen Kontaktaufnahme diesbezüglich ab.  

Persönliche Daten:
Ihre Anfrage:
Datenschutz:

Treten Sie mit diesem Formular mit uns in Kontakt, werden die von Ihnen gemachten Angaben zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Nähere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie hier www.markt-freihung.de/datenschutz.

Sicherheit:

Bitte geben Sie die Buchstaben- und/oder Zahlenkombination ein*

Sicherheitscode (Captcha)