Die Planungen für die Kläranlage sind abgeschlossen.
Folgende Maßnahmen werden ab 2026 umgesetzt.
Gesamtkosten 11.652.000,00 €
Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Kommunales Abgabengesetz (KAG) hat der Markt Freihung die Möglichkeit, Verbesserungsbeiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben oder die Kosten über Kanalgebühren zu kalkulieren.
Der Marktgemeinderat Freihung hat sich bzgl. der Verteilung der Kosten über Verbesserungsbeiträge bzw. Kanalgebühren noch nicht festgelegt. Beabsichtigt ist, dass ein möglicher Verbesserungsbeitrag auf vier Jahresraten verteilt wird.
Die umzulegenden Kosten belaufen sich nach Abzug des Straßenentwässerungsanteils und der staatlichen Zuwendungen auf insgesamt
10.380.810,00 €
Der Einrichtungsträger hat ein Ermessen, ob er Verbesserungs- und Erneuerungsaufwand ganz über Gebühren und vollständig über Beiträge oder teilweise über Beiträge und teilweise über Gebühren einhebt.
Verbesserungsbeiträge haben gegenüber Gebühren folgende Vorteile:
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige mögliche Finanzierungsbeispiele aufzeigen. Sie können Ihren Beitrag durch Eingabe Ihrer individuellen Geschoß- und Grundstücksflächen selbst berechnen.
Die Darstellung der Kanalgebühren ist ein Istzustand der auf 30 Jahre und länger angelegt ist. Dieser bleibt natürlich nicht konstant, da die laufenden Ausgaben jährlich steigen. Eine Prognose kann hier nicht dargestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um vorläufige Berechnungen handelt – Stand Februar 2025.
Alle Berechnungen ohne Gewähr!
Hinweise:
Individuelle Anfrage zu Ihrem Grundstück
Sofern Sie als Grundstückseigentümer nicht wissen wie groß Ihr Grundstück ist und auch keine Angaben über Ihre Geschossfläche haben, Sie ein übergroßes Grundstück z.B. landwirtschaftliches Wohngrundstück mit einer Außenbereichsfläche haben, können Sie mit diesem Kontaktformular die Daten bei der Gemeindeverwaltung abfragen.
Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Bitte sehen Sie von einer telefonischen Kontaktaufnahme diesbezüglich ab.