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Sanierung der Kläranlage

Die Planungen für die Kläranlage sind abgeschlossen.

Folgende Maßnahmen werden ab 2026 umgesetzt.

  1. Die Kläranlage Freihung wird saniert und technisch auf den neuesten Stand gebracht. Eine Sanierung ist unumgänglich um die gesetzlichen Vorgaben langfristig zu gewährleisten und zu sichern. Sämtliches anfallende Schmutzwasser in der Marktgemeinde Freihung mit seinen Ortsteilen kann dann in der Kläranlage Freihung behandelt werden. Ausgenommen sind die Grundstücke mit einer Kleinkläranlage (Dreikammerklärgrube). Der Markt Freihung sichert dadurch seine Infrastruktur für die nächsten Generationen.

  2. Die Kläranlage in Großschönbrunn wird zum Teil aufgelassen und das gesamte Schmutzwasser aus Groß- und Kleinschönbrunn über ein neu zu errichtendes Pumpwerk und eine neue Abwasser-druckleitung nach Seugast gefördert. Von dort gelangt das Schmutzwasser über die bestehende Kanalisation zur Kläranlage Freihung. Das Niederschlagswasser wird in der Kläranlage Großschönbrunn vom Schmutzwasser abgeschlagen und über Regenrückhalteteiche kontrolliert der Vils zugeführt.

KOSTENBERECHNUNG

Die Kosten stellen sich laut Kostenberechnung durch das Ing.-Büro wie folgt dar:

  1. Sanierung der Kläranlage Freihung      8.918.000,00 €
  2. Überleitung der Abwässer von
    Großschönbrunn nach Seugast            2.734.000,00 €

                Gesamtkosten                            11.652.000,00 €

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Kommunales Abgabengesetz (KAG) hat der Markt Freihung die Möglichkeit, Verbesserungsbeiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben oder die Kosten über Kanalgebühren zu kalkulieren.

Der Marktgemeinderat Freihung hat sich bzgl. der Verteilung der Kosten über Verbesserungsbeiträge bzw. Kanalgebühren noch nicht festgelegt. Beabsichtigt ist, dass ein möglicher Verbesserungsbeitrag auf vier Jahresraten verteilt wird.

Die umzulegenden Kosten belaufen sich nach Abzug des Straßenentwässerungsanteils und der staatlichen Zuwendungen auf insgesamt

10.380.810,00 €

Argumente für die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen

Der Einrichtungsträger hat ein Ermessen, ob er Verbesserungs- und Erneuerungsaufwand ganz über Gebühren und vollständig über Beiträge oder teilweise über Beiträge und teilweise über Gebühren einhebt.
Verbesserungsbeiträge haben gegenüber Gebühren folgende Vorteile:

  1. Es werden auch unbebaute, jedoch bebaubare Grundstücke mit herangezogen. Diese unbebauten und daher nicht angeschlossenen Grundstücke werden über Gebühren nicht belastet. Dies entspricht nicht den Grundsätzen der Vorteilsgerechtigkeit, denn der Erschließungsvorteil liegt auf dem Grundstück und kommt dem Grundstückseigentümer zugute, der durch die Erschließung einen Bauplatz vorhält und dafür keine Kanalgebühren bezahlt.
  2. Auch die Eigentümer von Zweitwohnungen auf dem Grundstück werden über den Geschossflächenbeitrag angemessen an dem Vorteil für die Grundstücke beteiligt.
  3. Alle Beitragseinnahmen führen dazu, dass der Finanzierungsbedarf für die Folgejahre sinkt. Dies hat wiederum zur Folge, dass für den über Verbesserungsbeiträge finanzierten Anteil der Einrichtung keine Zinsen bezahlt werden müssen. Bei einer gebührenfinanzierten Anlage (30 Jahre und länger) sind mehrere Millionen Euro an Darlehenszinsen mit zu finanzieren.
  4. Die Abwassergebühren liegen derzeit bei 3,94 €/m³. Dieser Betrag beinhaltet nur die laufenden Betriebskosten und diese Anlagenteile die bisher nicht über Herstellungsbeiträge finanziert wurden. Die Gebührenfinanzierung der künftigen Verbesserungsmaßnahme müsste dieser Gebühr noch zugeschlagen werden. Dies führt zu einer langfristigen Gebührenerhöhung.
  5. Die laufende Abwassergebühr für den Betrieb der Kläranlage wird in Zukunft ohnehin steigen. Die Gründe hierfür sind:
    - Die geplante Erhöhung der Abwasserabgabe in Bayern.
    - Die Sanierung der überalterten Ortsleitungskanäle (teilweise über 50 Jahre alt).
    - Technische Reaktionen auf den Klimawandel und die damit verbundenen Starkregenereignisse und die Ableitung dieses Oberflächenwassers.
    - Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms und die Verteuerung im Rahmen der thermischen Verwertung.
    - Die jährlichen Kosten für Personal, Energie und Wartung der Anlage.
    - Zunehmende Kosten führen zu drastischen Sparmaßnahmen der Endverbraucher, dass wiederum, bei gleichbleibenden Betriebskosten, zu einer weiteren Gebührenerhöhung führt.
  6. Eine Gebührenfinanzierung trifft überproportional junge mehrköpfige Familien, die durch den erhöhten Wasserverbrauch auch dann explizit hohe Kanalgebühren zu entrichten haben. Dies ist für einen gewünschten Zuzug von jungen Familien in unsere künftigen Baugebiete nicht gerade förderlich.
  7. Nicht selten wird gegen eine Erhebung von Verbesserungsbeiträgen eingewandt, diese könnten nicht auf die Mieter umgelegt werden. Dem lässt sich aber entgegenhalten, dass gerade die verbesserte leitungsmäßige Erschließung für ein Grundstück dazu dient, das Grundstück nachhaltig erschlossen zu halten. Dieser Vorteil kommt mehr dem Eigentümer zugute, dessen Mieteinnahmen durch eine intakte Infrastruktur langfristig abgesichert werden. Für den Mieter, der ja auch wechselt, steht der laufende Verbrauch im Vordergrund. Er wird bei einer zu hohen Kanalgebühr Abschläge bei der Miete fordern oder in anderen Orten eine Wohnung suchen die geringere Verbrauchsgebühren aufweisen.
  8. Verbesserungsbeiträge sind also die einzige Möglichkeit, diese Aufwärtsspirale bei den Gebühren aufzuhalten.

Berechnungsmodelle

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige mögliche Finanzierungsbeispiele aufzeigen. Sie können Ihren Beitrag durch Eingabe Ihrer individuellen Geschoß- und Grundstücksflächen selbst berechnen.
Die Darstellung der Kanalgebühren ist ein Istzustand der auf 30 Jahre und länger angelegt ist. Dieser bleibt natürlich nicht konstant, da die laufenden Ausgaben jährlich steigen. Eine Prognose kann hier nicht dargestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um vorläufige Berechnungen handelt – Stand Februar 2025.
Alle Berechnungen ohne Gewähr!

Hinweise:

  • Bei unbebauten Grundstücken können Sie als Geschossfläche 25% der Grundstücksgröße eingeben.
  • Bei übergroßen Grundstücken z.B. landwirtschaftliche Wohngrundstücke, Grundstücke die teilweise im Außenbereich liegen, gelten besondere Regelungen die wir nicht alle abbilden können. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Verwaltung des Marktes Freihung.
  • Die Geschossfläche eines beitragspflichtigen Gebäudes ist nach den Außenmaßen in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind.
    Beispiel: Ein Gebäude mit einer Grundfläche von 10 m x 10 m hat einen Keller, ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Berechnung ergibt somit 300 m² Geschossfläche.


Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus und klicken Sie dann auf "Berechnung starten" um den Verbesserungsbeitrag zu ermitteln.

Geschossfläche in m2 (ohne Nachkommastellen):
Grundstücksgröße in m2 (ohne Nachkommastellen):



Anfragen

Individuelle Anfrage zu Ihrem Grundstück
Sofern Sie als Grundstückseigentümer nicht wissen wie groß Ihr Grundstück ist und auch keine Angaben über Ihre Geschossfläche haben, Sie ein übergroßes Grundstück z.B. landwirtschaftliches Wohngrundstück mit einer Außenbereichsfläche haben, können Sie mit diesem Kontaktformular die Daten bei der Gemeindeverwaltung abfragen.
Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Bitte sehen Sie von einer telefonischen Kontaktaufnahme diesbezüglich ab.  

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